Online-Steuerberatung
Steuerberatung per Mail, Telefon oder Video-Konferenz in 4 Schritten!
Steuerberatungsangebot

Angeboten wird eine steuerliche Erstberatung mit Pauschalhonorar wahlweise per
- Telefon oder
- E-Mail oder
- Online-Videokonferenz.
Sie investieren einen sechsstelligen Betrag in eine Ferienimmobilie. Das sollte Ihnen eine kompetente steuerliche Erstberatung wert sein, um Pflichten, mögliche Problemfelder und Risiken der Ferienvermietung (kurzfristige Beherbergungen) zu erkennen und Handlungsmöglichkeiten zu erfahren.
1. Schritt
Nehmen Sie zu mir Kontakt auf und schildern mir grob Ihr steuerliches Anliegen. Wählen Sie dazu bitte da nachstehende Kontaktformular. Machen Sie bitte auch Terminvorschläge für die Steuerberatung.
Email-Kontaktformular
2. Schritt
Sie bekommen telefonisch oder per Mail eine Rückmeldung, ob und wie Ihr Beratungswunsch innerhalb der pauschalen Erstberatung möglich ist. Sofern Sie dann die Beratung wünschen, wählen Sie Schritt 3, wenn keine Beratung gewünscht ist, ist nichts zu unternehmen.
3. Schritt
Sie kaufen online die Erstberatung und bezahlen sie.
Ferner übermitteln Sie mir eine Kopie (auch Foto) Ihres Ausweises. Eine Anforderung des Geldwäschegesetzes
Erstberatung per Mail, Telefon oder Online

Es kann eine pauschal honorierte steuerliche Erstberatung zu vermieteten Ferienobjekten (kurzfristige Beherbergungen) mit einer Höchstdauer von 75 Minuten, bestehend aus 15 Min. Sachverhaltsstudium und max. 60 Min Beratungszeit per Mail, Telefon oder Online-Videokonferenz erworben werden. Zuvor sollten wir das telefonisch oder per Mail besprechen und den Termin (bei Telefon und Online-Videokonferenz) abstimmen.
Den Ablauf der Buchungsschritte für eine Erstberatung können Sie hier einsehen.

Pauschalhonorar Erstberatung: Bruttobetrag incl. 19 % Umsatzsteuer: 249,90 €
4. Schritt
Es folgen zwei formelle Notwendigkeiten, damit die Steuerberatung erfolgen kann:
a) Damit die 14-tägige Widerrufsfrist nicht abgewartet werden muss, ist eine (Mail-)Erklärung notwendig, dass Sie die sofortige Auftragsdurchführung wünschen.
b) Einverständniserklärung, dass die Rechnung per Mail übersandt werden kann.
Nachdem alle Formalien und gesetzlichen Vorgaben vorliegen, kann nun die Steuerberatung jetzt beginnen ...