Fragenkomplexe aus den Online-Steuerberatungen
Beispielhafte Beratungsthemen
- Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden bzw. Gebäude
- Ist ein Tiny-House ein bewegliches oder unbewegliches Wirtschaftsgut. Folgen für die AfA und für Anfangsverluste
- Konsequenzen aus der Vermietung über airbnb und booking.com?
- Kombination von Ferienvermietung und Selbstnutzung: Konsequenzen?
- Wie ermitteln sich die Anschaffungskosten?
- Umfangreiche Modernisierung oder Sanierung nach Erwerb
- Umsatzsteuer: Wann zu berücksichtigen?
- Zweitwohnungsteuer
- Behandlung von übernommenen Mobiliar?
- Einordnung von Instandhaltung, Instandsetzung, Reparatur, Modernisierung, Sanierung, Erhaltungsaufwendungen
- Konsequenzen aus der Einschaltung eines Vermittlers
- Wann hat man gewerbliche oder Vermietungseinkünfte und was ist der Unterschied?
- Muss ich eine Gewerbeanmeldung für meine vermietete Ferienwohnung vornehmen?
- Überschusserzielungsabsicht bzw. Liebhaberei
- Aufzeichnungspflichten? Wann und welche?
- Beweislast: Wer muss was beweisen oder zumindest glaubhaft machen?
- Gewerbesteuer
- Kurtaxe: Gehört sie zu den Einnahmen/Werbungskosten?
- Umqualifizierung von Erhaltungsaufwendungen in Herstellungskosten: wesentlche Verbesserungen und anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen
- Überschussprognose: Wie macht man sie? Kann man das selber? Gibt es einen Unterschied zur Total-Gewinnprognose?
- Verteilung von Erhaltungsaufwendungen möglich?
- Wie trägt man aus vielen Positionen bestehende Anschaffungskosten in die Anlage V ein?
- Wie trägt man die Selbstnutzung einer Ferienwohnung in die Steuererklärung ein?
- Welche Konsequenzen hat eine umsatzsteuerliche Vermietung in Kombination mit der Selbstnutzung?
- Was ist das Reverse-Charge-Verfahren bei der Umsatzsteuer? Der Bauträger verkauft nur mit Umsatzsteuer-Option. Konsequenzen?
- Wie berechnet man die Werbungskostenkürzung bei der zeitweisen Selbstnutzng?
- Was bedeutet die Vorsteuerkürzung nach § 15 a UStG?
- Kann man an sich selber vermieten?
- Vermietungen zur kurzfristigen Beherbergung: Muss man dem Gast eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis geben?
- Agenturen: Unterschied bei Vermietung im fremden Namen für fremde Rechnung und im eigenen Namen für fremde Rechnung: Stichwort Reiseleistungen
- Braucht eine Bruchteilsgemeinschaft ein Gemeinschaftsbankkonto für die Einnahmen und Ausgaben?
- Wann muss ich meine Einnahmen, die der Vermittlungsagentur zufließen und erst später mir überwiesen werden versteuern?
- Ich vermiete mehrere Ferienimmobilien, aber zur Umsatzsteuer habe ich bisher nichts gemacht. Das Finanzamt hat mich jahrelang auch nicht darauf hingewiesen Nun soll ich für mehrere Jahre Umsatzsteuererklärungen abgeben.
- Die Vermittlungsagentur sagt, man könne sich aussuchen, ob man Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Gewerbebetrieb haben kann. Stimmt das? Und was sind die Folgen?
- Wer ist Vertragspartner des Mietvertrages mit dem Feriengast, der Vermieter oder die Vermittlungsagentur?
- Seit Jahren die umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerpflichten nicht beachtet und damit auch den Übergang zur Regelbesteuerung (Voll-Unternehmer mit Umsatzsteuer) verpasst. Reverse-Charge-Verfahren nie beachtet. Keine Umsatzsteuer-Jahreserklärungen abgegeben. Aufzeichnungen so gut wie keine. Das Finanzamt hat noch nichts bemerkt. Welche Therapien gibt es?
- Photovoltaikanlage: Die einkommen- und umsatzsteuerlichen Pflichten (z.B. Zuordnung zum Unternehmensvermögen), Konsequenzen von Selbstverbräuchen und Veräußerung der Anlage.
- Welche Reisekosten kann man für Fahrten zur Ferienimmobilie geltend machen?
- Wie füllt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus?
- Vermieter macht selber eine dilettantische Einkünfteprognose. Finanzamt zieht entsprechende nachteilige Schlüsse. Kann man das reparieren?
- Ich bin in Deutschland ansässig und habe in Kroatien ein Ferienhaus. Ferner habe ich eine deutsche USt-ID. Dennoch werden die AirBnB-Provisionen mit deutscher Umsatzsteuer berechnet, die ich weder in Deutschland noch in Kroatien wiederbekomme.
- Ab dem Steuerjahr 2023 gibt es zusätzlich die Anlage V-FeWo. Hier wird insbesondere nach den ortsüblichen Vermietungstagen gefragt. Woher bekommt man diese Angaben und welche Konsequenzen hat der Eintrag? Durch leichtfwertige Eintragungen kommt es schnell zu Diskussionen mit dem Finanzamt bis hin zur fehlenden Einkünfteerzielungsabsicht.