Mindmaps - Schaubilder zu Fewo-Steuerthemen

Monatlich wechseln hier Mindmaps und Schaubilder zu steuerlichen Themen für vermietete Ferienimmobilien. Je mehr Zweige eine Mindmap enthält, desto komplexer sind die Regelungen.
Reverse-Charge-Verfahren = Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Diese Konstellation findet sich z.B. bei AirBnB, booking.com und fewo-direkt (Leistende Unternehmer) und ihren Provisionen. Die Umsatzsteuer wird dann, sofern eine USt-ID hinterlegt ist, nicht vom "Leistenden EU-Unternehmer" sondern vom "Leistungsempfänger" (Ferienvermieter) ans Finanzamt entrichtet. Sofern dieser kein Kleinunternehmer ist, kann er sie auch als Vorsteuer geltend machen. Dann ist das eine NULL-Nummer.
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Beratung

Wünschen Sie eine nähere Beratung zur zu den obigen Themen so nehmen Sie bitte:
a) für ein kostenloses Kennenlern- bzw. Informationstelefonat (noch keine Beratung) eine Terminbuchung
oder
b) für eine kostenpflichtige Videocall-Online-Beratung hier eine Terminbuchung vor. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Privatvermieter (natürliche Personen) von Ferienimmobilien für kurzfristige Beherbergungen.