Vermietete Tiny Houses
Beratung zur Vermietung von Tiny Houses
Auch die steuerliche Behandlung von vermieteten Tiny Houses gehört zu meinem Beratungsangebot.
Mit dem Tiny House können je nach Zusammenhang und regionalen Regelungen verschiedene Steuerarten und Abgaben tangiert werden:
- Einkommensteuer: Einkunftsart, Einkünfteermittlung, Kombination Vermietung und Selbstnutzung
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Zweitwohnungsteuer
- Bettensteuer oder Tourismusabgabe
- Kurtaxe
Es macht bei der Einkommensteuer einen Unterschied, ob das Tiny House mobil und ortsfest oder nicht ortsfest oder immobil ist.