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Steuerberatervergütungsverordnung bis zum 30.6.20

Ab 20.12.2012: Steuerberatervergütungsverordnung

Nach 14 Jahren erfolgte erstmals eine inflationsbedingte Erhöhung von Gebühren um etwa 5 %. Man muss nicht BWL studiert haben um zu erkennen, dass dies völlig unzureichend ist und die Sach- und Personalkosten in dieser Zeit deutlich höhere Steigerungsraten aufweisen.

Zudem ist zu bedenken, dass, wenn die nächste inflationsbedingte Gebührenerhöhung wieder 14 Jahre auf sich warten lässt, der Berufsstand dann erhebliche wirtschaftliche Probleme haben wird.

Details

Die Steuerberatergebührenverordnung wird zur Steuerberatervergütungsverordnung. Ende letzten Jahres stimmte der Bundesrat - nach nunmehr 14 Jahren Gültigkeitsdauer - der Novellierung der Steuerberatergebühren zu. Die Änderungen traten am 20.12.2012 in Kraft.

Die Novelle berücksichtigt vor allem die gestiegene Preis- und Kostenentwicklung bei den Steuerberaterpraxen, die u. a. auf dem verstärkten und aufwendigen EDV-Einsatz beruhen. Des Weiteren fallen durch die immer komplizierter werdenden steuerlichen Regelungen umfangreichere Arbeiten auch innerhalb der bestehenden Gebührentatbestände an. Das ließ sich durch die alten Gebührensätze nicht mehr adäquat abbilden.

Durch die Überarbeitung werden jetzt auch neu eingeführte Steuertatbestände, für die bislang keine Abrechnungsgrundlage vorhanden war, wie z. B. die Abrechnung für die Überwachung der Lohnsumme oder die Thesaurierungsrücklage sowie die Zusammenfassende Meldung berücksichtigt. Erhöht wurde die Zeitgebühr, die Mindestgegenstandswerte für die Erstellung von Steuererklärungen, die Betragsrahmengebühren für die Lohnbuchführung sowie die Gebühren für die Aufstellung von Zwischenabschlüssen.