Vermietete Tiny Houses

Beratung zur Vermietung von Tiny Houses

Auch die steuerliche Behandlung von vermieteten Tiny Houses gehört zu meinem Beratungsangebot.

Mit dem Tiny House können je nach Zusammenhang und regionalen Regelungen verschiedene Steuerarten und Abgaben tangiert werden:

- Einkommensteuer: Einkunftsart, Einkünfteermittlung, Kombination Vermietung und Selbstnutzung
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Zweitwohnungsteuer
- Bettensteuer oder Tourismusabgabe
- Kurtaxe


Bild tiny house

Tiny House mit Fahrgestell und Räder

Es macht für die Einkommensteuer einen Unterschied, ob das Tiny House mobil oder immobil ist.


Tiny House ohne Räder

Erstberatung per Videokonferenz

Es kann eine pauschal honorierte steuerliche Erstberatung zu vermieteten Ferienobjekten (kurzfristige Beherbergungen) mit einer Höchstdauer von 75 Minuten, bestehend aus 15 Min. Sachverhaltsstudium und max. 60 Min Beratungszeit in Form einer Online-Videokonferenz erworben werden. Zuvor sollten wir die Inhale in einem kostenlosen Vorgespräch kurz telefonisch oder per Videokonferenz klären. Wählen Sie dazu bitte die kostenlose Kontaktaufnahme bzw. Vorbesprechung für eine kostenpflichtige Beratung.




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