Ich fertige gerne Ihre Grundsteuererklärung
Grundsteuer-Feststellungserklärung

Mit der allgemeinen Fristverlängerung haben Sie als Grundstückseigentümer nun bis zum 31.1.2023 für die Grundsteuer-Feststellungserklärung Zeit. Das macht das Problem jedoch nicht kleiner, denn die Komplexität der Thematik ist geblieben.
Wenn Sie nicht das Risiko von unzutreffenden Angaben in der Grundsteuererklärung eingehen wollen, die in einer zu hohen oder zu niedrigen Grundsteuer münden können, dann beauftrgen Sie damit einen Fachmann!